Herzlich Willkommen
bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA).
Kernaufgabe der AB-BA ist es, die systemischen Aspekte der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft (BA) zu beaufsichtigen. Als unabhängige Aufsichtsbehörde und Organ der Justiz des Bundes definiert die AB-BA im Rahmen des Gesetzes eigenständig, welche Tätigkeiten der BA als systemisch einzustufen sind.
Die AB-BA ist als Behörde eigener Art nicht in die Departementsstruktur der Bundesverwaltung oder den Parlamentsdienst eingegliedert. Staatsorganisationsrechtlich ist sie direkt der Bundesversammlung und deren Aufsicht unterstellt, unabhängig von Bundesrat, Bundesverwaltung und Gerichten.
